Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
Diese Geschäftsbedingungen liegen allen Verträgen über Lieferungen und Leistungen von Markus Kopp, www.cabrio-ausfahren.de aufgrund von Bestellungen über das Internet oder anderen Fernkommunikationsmitteln (E-Mail, Brief, Telefon usw.) zugrunde.
Mit Ihrer Bestellung erkennen Sie Kenntnis und Inhalt dieser AGB ausdrücklich an. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
A. Bedingungen für Tourverträge
1. Abschluss des Tourvertrags
Der Tourvertrag zwischen dem Tourveranstalter und dem Teilnehmer kommt mit Übersendung der Anmeldebestätigung/Rechnung und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich zustande. Die Anmeldung kann online oder schriftlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder für die angemeldete Teilnehmerzahl der Personen, ungeachtet, ob der Anmeldende in Vollmacht der mitangemeldeten Personen handelt. Die zusätzlichen Teilnehmer sind darüber hinaus namentlich und mit Anschrift und Geburtsdatum zu benennen.
2. Bezahlung
Bei Vertragsabschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) ist eine Anzahlung von mindestens 20% des Tourpreises zu leisten. Der restliche Tourpreis ist spätestens 20 Tage vor Tourantritt zu bezahlen.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Tourveranstalters sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Tourbeschreibung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. Nicht eingeschlossen sind alle nicht ausdrücklich genannten Mahlzeiten und Getränke sowie Ausgaben persönlicher Art, z.B. für Versicherung, Maut, Anfahrt, Eintritte, Benzin. Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise pro Person.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Tourvertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Tourveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Tour nicht beeinträchtigen. Änderungen der Tourroute aufgrund etwaiger Baustellen, Witterungsbedingungen o. ä. sind jederzeit gestattet. Der Tourveranstalter kann Preiserhöhungen bis 5% des Tourpreises vornehmen, wenn sich die Preise der Leistungsträger nachweisbar nach Vertragsschluss und unvorhersehbar erhöht haben, sofern zwischen Tourbestätigung und vertraglich vorgesehenem Antritt der Tour mehr als 4 Monate liegen. Bei Preiserhöhungen von über 5% des Tourpreises kann der Teilnehmer kostenlos zurücktreten. Ändern sich bei Beförderungsleistungen gesetzlich genehmigte Tarife gem. § 99 I oder II 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, ist eine jederzeitige Anpassung möglich, wenn die Beförderungstarife unmittelbar Vertragsgegenstand mit dem Teilnehmer sind.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Tourbeginn von der Tour zurücktreten. Der Rücktritt von der Tour muss schriftlich erklärt werden. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Eingang beim Tourveranstalter. Tritt der Teilnehmer vom Tourvertrag zurück oder tritt er, ohne vom Tourvertrag zurückzutreten, die Tour nicht an, so kann der Tourveranstalter vom Teilnehmer eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Tourleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. Dem Teilnehmer steht der Nachweis offen, dass der Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sei. Umbuchungen auf eine Ersatzperson sind möglich und müssen schriftlich beim Tourveranstalter angezeigt werden.
Folgende pauschalierte Rücktrittskosten je angemeldeten Teilnehmer werden berechnet::
bis 30 Tage vor Tourantritt 20% des Tourpreises;
bis 20 Tage vor Tourantritt 50% des Tourpreises;
bis 10 Tage vor Tourantritt 80% des Tourpreises;
bei nicht ordnungsgemäßem, schriftlichem Rücktritt fällt 100% des Tourpreises an..
Mautkarten, Eintrittskarten zu Veranstaltungen o.ä. können bei Stornierung nur dann (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 20%) erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf möglich war.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Tourveranstalter
Der Tourveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Tour vom Tourvertrag zurücktreten. Bis 3 Wochen vor Tourantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Tourausschreibung für die entsprechende Tour auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Tourveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Tour hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Tourpreis unverzüglich zurück. Ein weiter gehender Anspruch des Kunden besteht nicht.
7. Tourversicherungen
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen Abschluss einer Tourrücktrittskostenversicherung (RRV). Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der vereinbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von der Tour zurückgetreten sind. Ebenso werden bei vorzeitiger oder späterer Rückreise die zusätzlichen Rückreisekosten ersetzt. Außerdem empfehlen wir den Abschluss eines Versicherungspaketes. Es bietet umfassenden Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe bei Unfall und Krankheit. Versicherungen können nicht über den Tourveranstalter abgeschlossen werden.
8. Haftung des Tourveranstalters
8.1 Der Tourveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
1. die gewissenhafte Tourvorbereitung
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Tourleistung
8.2 Der Tourveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.
8.3 Wird im Rahmen einer Tour oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Teilnehmer hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Tourveranstalter insoweit Fremdleistungen.
9. Beschränkung der Haftung
9.1 Die Haftung des Tourveranstalters ist für vertragliche Schadensersatzansprüche – mit Ausnahme von Körperschäden – auf den dreifachen Tourpreis beschränkt,
- 1. soweit ein Schaden des Teilnehmer weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
- 2. soweit der Tourveranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.2 Für alle Schadensersatzansprüche gegen uns aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bis zur Höhe des dreifachen Tourpreises. Ihnen wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Unfall- und Gepäckversicherung empfohlen
9.3 Der Tourveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), es sei denn, dass derartige Leistungsstörungen auf einem schuldhaften Verhalten des Tourveranstalters im Rahmen der Vermittlung beruhen.
9.4 Kommt dem Tourveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge in die USA und nach Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
10. Mitwirkungspflicht des Teilnehmers
10.1 Falls der Teilnehmer seine Tourdokumente nicht rechtzeitig vor Abreise erhalten hat, hat er den Tourveranstalter umgehend zu benachrichtigen.
10.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Teilnehmer verpflichtet seine Beanstandungen der örtlichen Tourleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Kann diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstandungen unverzüglich dem Tourveranstalter mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Teilnehmers hat die örtliche Tourleitung eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Tourleitung nicht befugt.
11. Straßenverkehrs-, Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der Straßenverkehrs-, Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn sich diese Vorschriften nach der Buchung geändert haben.
12. Maut- und Eintrittskarten
Für im Rahmen der Tour vermittelte Mautkarten und Eintrittskarten zu Veranstaltungen erbringt der Tourveranstalter Fremdleistungen. Der Tourveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durchführung dieser Veranstaltungen. Es gelten daher besondere Rücktrittsbedingungen (s. Ziffer 5).
13. Gesetzliche Bestimmungen, Verwirkung und Verjährung
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes, § 651 a ff. BGB. Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Tourende bei uns geltend machen. Nach Fristablauf ist die Geltendmachung nur noch möglich, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Tourvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Tourvertrages zur Folge.
15. Gerichtsstand
Der Teilnehmer kann den Tourveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Tourveranstalters gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Tourveranstalters maßgebend.
B. Bedingungen für Softwarelieferungen und Downloads
1. Vertragsabschluss und Lieferung
Der Vertrag kommt nach Ihrer Bestellung durch unsere Annahmeerklärung zustande. Alternativ auch dann, wenn Sie die Ware geliefert erhalten, bzw. Ihnen die vertraglich vereinbarte Leistung bereitgestellt wird.
cabrio-ausfahrten.de wird nach Möglichkeit die vereinbarten oder angegebenen Termine pünktlich einhalten. Die Lieferung bzw. Bereitstellung erfolgt jedoch unter dem Vorbehalt, dass wir selbst richtig und rechtzeitig beliefert werden und die fehlende Verfügbarkeit nicht zu vertreten haben. Bei Nichtverfügbarkeit der Leistung zum angegebenen Leistungszeitpunkt werden wir Sie umgehend unterrichten.
Werden die vereinbarten oder angegebenen Termine um mehr als vier Wochen überschritten, so haben Sie das Recht, eine angemessene Frist zur Leistungserbringung bzw. Leistungsbereitstellung zu setzen, nach deren Ablauf Sie vom Vertrag zurücktreten können, sofern eine Lieferung bzw. Bereitstellung nicht erfolgt ist. Diese Frist muss mindestens 8 Werktage betragen. Erfolgt auch innerhalb der Nachfrist keine Lieferung bzw. Bereitstellung der Leistung so können Sie nach Ablauf der Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Vorauszahlungen erhalten Sie in diesem Fall zurückerstattet.
Schadenersatz bei verspäteter Leistung ist ausgeschlossen, soweit keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
Für eventuelle Transportschäden übernimmt cabrio-ausfahrten.de keine Haftung gegenüber ihren Kunden.
2. Belehrung zum Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen:
2.1 Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) [oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache] widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss [bzw. bei der Lieferung von Ware nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger] und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 4 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtszeitige Absendung des Widerrufs [oder der Sache bei der Lieferung von Ware]. Der Widerruf ist zu richten an:
cabrio-ausfahrten.de, Markus Kopp, Unterhachinger Str. 33a, 81737 München.
Bitte beachten Sie, dass bei Bestellungen von Downloads per Internet die Vorschriften über Fernabsatzverträge gemäß § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB nicht anwendbar sind. Dies bedeutet, dass kein Rückgaberecht besteht!
2.2 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. für den Gebrauch der Sache eine Nutzungsgebühr) herauszugeben. Können Sie Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder bei höherem Warenwert, wenn Sie zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung geleistet haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung der Leistungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung [oder der Ware], für uns mit deren Empfang.
2.3 Vertragserklärungen über Software können nur widerrufen werden, wenn der überlassene Datenträger noch im versiegelten Zustand ist.
2.4 Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Nutzung der Leistung begonnen haben, d.h. mit der erstmaligen Nutzung der Software, wie z.B. bei Software-Download.
2.5 Wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind und bei Abschluss des Vertrags in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, besteht das Widerrufsrecht nicht.
Sollten Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf unserer Website. Alternativ können Sie sich schriftlich unter der Adresse
cabrio-ausfahrten.de, Markus Kopp, Unterhachinger Str. 33a, 81737 München
an uns wenden. Bitte bewahren Sie zum Nachweis der rechtzeitigen Paketversendung den Versendungsbeleg gut auf und frankieren Sie die Sendung ausreichend, um Strafporto zu verhindern. Ihre Portokosten erhalten Sie umgehend erstattet, außer Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen (siehe Nr. 2.2 oben).
Bereits geleistete Zahlungen werden auf ein zu benennendes Bankkonto überwiesen. Sollte der Rechnungsbetrag noch nicht von Ihnen überwiesen worden sein, wird die Rechnung durch die Rücksendung gegenstandslos.
3. Bezahlung
Rechnungen von cabrio-ausfahrten.de sind sofort fällig, wenn nichts Anderes angegeben ist und ohne jeden Abzug zahlbar. Ohne dass es einer Mahnung bedarf, geraten Sie bei Nichtzahlung 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug, wenn wir Sie in der Rechnung auf diese Folge hingewiesen haben. Wir können Sie durch eine Mahnung jedoch schon vorher in Verzug setzen. Die Verzugszinsen für Verbraucher betragen 5% und für Unternehmer 8% über dem Basiszinssatz, sofern wir aus einem anderen Grunde nicht höhere Zinsen verlangen können. Etwaige Bankspesen gehen zu Ihren Lasten. Sie können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur dann geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4. Gewährleistung, Instandhaltung, Haftung
Alle Softwareprodukte von cabrio-ausfahrten.de wurden sorgfältig erstellt und geprüft. Nach dem Stand der Technik ist es aber anerkanntermaßen nicht möglich, Software zu erstellen, die in allen denkbaren System- und Anwendungsumgebungen fehlerfrei läuft.
Sollten Datenträger Material- oder Herstellungsfehler aufweisen bzw. Falschlieferungen oder Mengenabweichungen vorliegen, so reklamieren Sie bitte sichtbare Fehler - auch Transportschäden - unverzüglich, spätestens jedoch binnen 10 Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich.
cabrio-ausfahrten.de gewährleistet, dass die Produkte im Sinne der jeweiligen Programmbeschreibung brauchbar und die Leistungen ordnungsgemäß sind.
Die Gewährleistungsfrist für Kaufverträge beträgt für Verbraucher zwei Jahre, für Unternehmer 12 Monate und beginnt mit der Übergabe bzw. Bereitstellung der Ware bzw. Leistung.
cabrio-ausfahrten.de haftet nur für Schäden, die sie, ein gesetzlicher Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben oder die auf einem schwerwiegenden Organisationsverschulden beruhen. Für Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung beruhen, haftet sie auch bei Fahrlässigkeit. Sie haftet nicht für Schäden, die außerhalb des Vertragsgegenstand selbst eingetreten sind (Folgeschäden) oder für Mehraufwendungen in der Abwicklung, die durch eine Verbringung der vertragsgegenständlichen Software an einen anderen Ort entstehen. Ebenso ist bei einer unerheblichen Abweichung der Ist- von der Sollbeschaffenheit der Leistung die Haftung ausgeschlossen. cabrio-ausfahrten.de übernimmt ferner keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen Ihren Anforderungen genügen oder mit Komponenten in der speziellen Konfiguration Ihres Computers zusammenarbeiten. Auch übernimmt cabrio-ausfahrten.de keine Gewähr für die Auswahl, die Installation und die Nutzung sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse der Software. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen für Folgen, die durch von Ihnen oder einem Dritten vorgenommene Änderungen an der Software oder durch unsachgemäße Behandlung oder Fehlbedienung der Software entstanden sind. cabrio-ausfahrten.de haftet in keinem Fall für Datenverlust oder daraus entstehende Schäden. Im eigenen Interesse sollten Sie regelmäßig Ihre Daten sichern, insbesondere vor der Installation einer neuen Software.
5. Nutzungsrechte bei Computerprogrammen
cabrio-ausfahrten.de räumt Ihnen gegen Entgelt das Nutzungsrecht an der überlassenen Software für den jeweils vereinbarten Zeitraum ein. Alle nicht ausdrücklich gewährten Nutzungsrechte verbleiben beim Urheber. Sie sind berechtigt, die Vertragssoftware auf jedem kompatiblen Computer einzusetzen, vorausgesetzt, dass sie jeweils nur auf einem Computer eingesetzt wird (soweit nichts anderes vereinbart ist) und Sie im Besitz der Original-Software sind. Die Software gilt als auf einem Computer eingesetzt, wenn sie in den Direktzugriffsspeicher (d.h. RAM) geladen oder auf einem Festspeicher (wie z.B. Festplatte oder einem anderen Speichermedium) installiert ist. Sie sind ferner zur Anfertigung einer Sicherungskopie der Software berechtigt, falls dies für die Sicherung künftiger Benutzung der Software erforderlich sein sollte. Im Übrigen finden hinsichtlich der Nutzungsrechte die unabdingbaren Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes ergänzende Anwendung.
Achtung: Wenn der Datenträger mit einem Kopierschutz versehen ist, senden wir Ihnen im Falle des nachgewiesenen Verlustes Ihres Originaldatenträgers bzw. einer Beschädigung, die die Funktion beeinträchtigt, einen Ersatzdatenträger zu.
Ohne schriftliche Genehmigung von cabrio-ausfahrten.de sind Sie nicht berechtigt, über die obige Gestattung hinausgehend Kopien der Dokumentation, der Original-Software oder der Sicherungskopie anzufertigen; die Software oder Dokumentation zu vermieten oder sonst gewerblich zu nutzen, wenn dies nicht ausdrücklich gestattet ist, zu unterlizenzieren oder in nicht ausdrücklich gestatteter Weise Dritten zur Verfügung zu stellen oder an Dritte weiterzugeben; die Software oder Dokumentation zu ändern, zu modifizieren oder anzupassen (dieses Verbot gilt unter anderem auch für das Übersetzen, Abwandeln und Weiterverwenden des Produktes in Teilen). Nach Ende der eingeräumten Nutzungsdauer darf die Software nicht länger betrieben, sondern muss vollständig von Ihrem System entfernt werden. Die Bestimmungen des Urheberrechts finden auch hier ergänzende Anwendung.
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D. Sonstiges
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Verträge mit Unternehmen ist München.
Stand: 01.01.2018