Hinweise für Cabrioausfahrten
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1. Allgemeine Hinweise

(1) Jeder Fahrer achtet während der Ausfahrt auf seinen Vorder- und Hintermann.

(2) Zwischen den Fahrzeugen ist auf einen gleichmäßigen Abstand zu achten. Der Anschluss an das vorausfahrende Fahrzeug sollte nicht verloren werden.

(3) Auch bei Kolonnenfahrten gilt die StVO in vollem Umfang und ist zu beachten.

(3a) Straßensperren, um die Abfahrt der kompletten Gruppe z.B. von Parkplätzen zu ermöglich, sind lt. StVO nicht zulässig, erfolgen widerrechtlich und somit auf eigene Gefahr des sperrenden Fahrzeuges.

2. Fahrhinweise

(1) Die Geschwindigkeit wird vom Leitfahrzeug (LFZ) vorgegeben. Sollten Gruppenmitglieder der Geschwindigkeit nicht folgen können, ist das LFZ per Funk um eine langsamere Fahrweise zu bitten. Unnötiger Verlust des Kontakts zum Vordermann ist zu vermeiden.

(2) Beim Abbiegen ist grundsätzlich darauf zu achten, dass der nachfolgende Verkehr so weit wie möglich ungestört weiterfließen kann und die Gruppe nicht unnötig auseinander gerissen wird. Der ´Lumpensammler` – das letzte Kolonnenfahrzeug – gibt per Funk das Kommando „Alle durch“ sobald er die Kreuzung passiert hat. Sollte das Abbiegen durch Gegenverkehr wesentlich unterbrochen werden, ist das LFZ per Funk darüber zu informieren.

(2a) Sollten die Nachzügler nicht kurzfristig wieder zu der Gruppe aufschließen können, und kein geeigneter Ort für einen Zwischenstopp vorhanden sein, setzt die Gruppe die Fahrt mit verminderter Geschwindigkeit fort. Bei weiterem Abbiegen bleibt nur das jeweils letzte Fahrzeug zurück, und trägt dafür Sorge, dass die Nachzügler dem Streckenverlauf wieder folgen können.

(2b) Sobald die Gruppe wieder in Sichtweite der Nachzügler kommt, ist eine Meldung an das LFZ zu machen, dass die Gruppe wieder vollständig ist.

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